Wann dürfen Bäume gefällt werden? Die Regeln im Überblick
30. April 2026Inhaltsverzeichnis
Ein prächtiger Baum im Garten ist erst einmal eine tolle Sache. Er spendet Schatten, produziert Sauerstoff und ist Lebensraum für Vögel und Insekten. Doch es gibt Momente, in denen ein Baum zur Last oder sogar zur Gefahr wird. Sei es durch Krankheit, Sturmschäden oder weil er schlichtweg zu groß für das Grundstück geworden ist und die Sicherheit des Hauses gefährdet.
Viele Gartenbesitzer stellen sich dann die alles entscheidende Frage: Wann dürfen Bäume gefällt werden? Wer glaubt, dass man auf dem eigenen Grund und Boden schalten und walten kann, wie man möchte, gerät schnell in einen rechtlichen Graubereich. In Deutschland unterliegt das Fällen von Bäumen strengen Regeln, die sowohl bundesweit als auch kommunal festgelegt sind.
Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) und kommunale Baumschutzverordnung
Bundesnaturschutzgesetz
Im Bundesnaturschutzgesetz ist der Artenschutz fest verankert, insbesondere um brütende Vögel und andere Kleintiere zu schützen.
In ganz Deutschland gilt ein Verbot für das Fällen von Bäumen im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September. In dieser Zeit dürfen keine Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzter Grundflächen stehen, „abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt“ werden. In diesem Zeitraum liegt die Hauptbrut- und Nistzeit vieler Vogelarten. Aber auch Fledermäuse und Insekten nutzen die Bäume als lebensnotwendigen Rückzugsort.
Trotz des Verbots sind über den Sommer laut Naturschutzgesetz kleine Pflegemaßnahmen gestattet. Dazu gehören:
- Form- und Pflegeschnitte: Das Entfernen des Zuwachses der letzten Jahre ist erlaubt, solange keine Nistplätze gestört werden.
- Verkehrssicherung: Wenn ein Baum eine unmittelbare Gefahr darstellt (z. B. nach einem Sturm), darf und muss er unter Umständen auch im Sommer entfernt werden.
Ein Garten ist natürlich schon eine “gärtnerisch genutzte Grundfläche” und theoretisch hiervon also ausgenommen. Allerdings gelten die kommunalen Verordnungen, die oft hier noch strikter sind. Prüfen Sie also unbedingt lokal bzw. lassen Sie sich von uns beraten.
Kommunale Verordnungen
Neben dem Bundesgesetz gibt es die kommunale Baumschutzverordnung (oder Baumschutzsatzung). Diese variiert von Stadt zu Stadt und von Gemeinde zu Gemeinde. Hier wird oft im Detail festgelegt, welche Bäume auf privatem Grund unter besonderem Schutz stehen.
Auch wenn Sie der Eigentümer sind, benötigen Sie unter Umständen für das Fällen eines geschützten Baumes eine Fällgenehmigung. Diese muss beim zuständigen Umweltamt oder der unteren Naturschutzbehörde beantragt werden.
Regeln zum Bäume fällen in Ludwigshafen
In Ludwigshafen gibt es die Regel, dass Laubbäume ab einem Umfang von 90cm nicht einfach gefällt werden dürfen. Für Nadelbäume gilt ein Umfang von 120cm. Darüber hinaus gibt es keine Baumschutzsatzung; es wird jedoch auch hier empfohlen, Fällungen von Oktober bis Februar durchzuführen.
Wann darf ich einen Baum fällen? Ausnahmen und Sonderfälle
Es gibt Situationen, in denen die Regeln gelockert werden oder sogar eine sofortige Fällung notwendig ist.
1. Gefahr im Verzug (Verkehrssicherungspflicht)
Als Grundstückseigentümer haben Sie die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Wenn ein Baum morsch ist, instabile Äste hat oder nach einem Unwetter umzukippen droht, müssen Sie handeln, um Passanten oder Nachbargebäude zu schützen.
In diesen Fällen darf und sollte hierfür auch während der ansonsten nicht empfohlenen Zeit gefällt werden. Sie sollten den Zustand des Baumes am besten durch Fotos dokumentieren und die Behörden vorab (oder bei akuter Gefahr unmittelbar danach) informieren.
2. Bauvorhaben
Wenn für ein genehmigtes Bauvorhaben ein Baum im Weg steht, der normalerweise nicht gefällt werden dürfte, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Oft ist dies dann mit der Auflage verbunden, an anderer Stelle Ersatzpflanzungen vorzunehmen.
3. Kranke oder tote Bäume
Bäume, die nachweislich abgestorben sind oder durch Pilzbefall keine Überlebenschance mehr haben, werden in der Regel zur Fällung freigegeben. Ein Gutachten durch einen Experten (wie uns als Landschaftsgärtner) kann hier den Prozess beschleunigen.
Wie beantrage ich eine Fällgenehmigung?
Wenn Sie feststellen, dass Ihr Baum unter die örtliche Satzung fällt, ist der bürokratische Weg unumgänglich. So gehen Sie vor:
- Information einholen: Prüfen Sie die Website Ihrer Stadtverwaltung oder rufen Sie beim Grünflächenamt an.
- Antrag stellen: Füllen Sie den Antrag auf Fällgenehmigung aus. Oft wird eine Begründung verlangt (z. B. Gutachten zur Krankheit, Fotos von Schäden an Fundamenten).
- Besichtigung: Manchmal kommt ein Mitarbeiter der Behörde vorbei, um den Baum vor Ort zu begutachten.
- Bescheid abwarten: Erst wenn Sie die schriftliche Genehmigung in den Händen halten, darf die Säge gestartet werden.
In Ludwigshafen wenden Sie sich für die Fällgenehmigung an die Stadtverwaltung unter umwelt@ludwigshafen.de. Wenn Sie uns als Fachbetrieb anfragen, übernehmen wir die Formalitäten gern für Sie.
Unsere Leistungen zur Baumfällung →
Warum Sie einen Fachbetrieb für die Baumfällung beauftragen sollten
Das Fällen eines Baumes, besonders in dichter Wohnbebauung, ist eine gefährliche Aufgabe. Es geht nicht nur darum, wann darf ich einen Baum fällen, sondern vor allem um das Wie.
Sicherheit für Mensch und Gebäude
Ein Baum, der unkontrolliert fällt, kann große Schäden anrichten. Als Profis nutzen wir Techniken wie die Seilklettertechnik (SKT) oder Hubsteiger, um den Baum Stück für Stück von oben abzutragen. So landet jeder Ast sicher dort, wo er soll.
Rechtliche Absicherung
Wir als Fachbetrieb kennen die lokalen Satzungen genau. Wir unterstützen Sie bei der Einschätzung, ob eine Genehmigung nötig ist, und führen die Arbeiten termingerecht innerhalb der erlaubten Fristen durch.
Entsorgung und Nachpflege
Nach der Fällung bleibt das Problem des Grünschnitts und des Stammes. Wir kümmern uns um den Abtransport und die fachgerechte Entsorgung. Auf Wunsch entfernen wir auch die Wurzel (Wurzelstockfräsen), damit Sie an der Stelle direkt wieder neu pflanzen können.
Fazit: Mit Planung zum sicheren Garten
Die Frage „Wann dürfen Bäume gefällt werden?“ lässt sich zusammenfassen: Halten Sie sich idealerweise an das Zeitfenster von Oktober bis Februar und prüfen Sie Ihre lokale Baumschutzverordnung.
Ein gesunder Baum ist ein wertvolles Gut. Wenn eine Fällung jedoch unvermeidbar ist, sollte sie sicher, legal und professionell durchgeführt werden.
Planen Sie, einen Baum auf Ihrem Grundstück zu entfernen? Oder sind Sie unsicher, ob Ihr Baum den nächsten Sturm übersteht? Gehen Sie kein Risiko ein – weder rechtlich noch sicherheitstechnisch.
Unser Team von Gashi Garten- und Landschaftsbau unterstützt Sie fachmännisch.
Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch!
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